BKF-Module für Lkw- und Busfahrer:innen gemäß BKrFQG
Das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) setzt europäische Vorgaben um. Die Vorgaben der EU sind seit dem 10.09.2008 für Busfahrer und seit dem 10.09.2009 für Fahrer von LKW in nationales Recht übernommen wurden. Es sieht alle fünf Jahre eine Weiterbildung für Fahrpersonal im gewerblichen Güterkraft- und Personenverkehr im Umfang von 35 Stunden vor.