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Berufskraftfahrer-Weiterbildung

BKF-Module für Lkw- und Busfahrer:innen gemäß BKrFQG

Das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) setzt europäische Vorgaben um. Die Vorgaben der EU sind seit dem 10.09.2008 für Busfahrer und seit dem 10.09.2009 für Fahrer von LKW in nationales Recht übernommen wurden. Es sieht alle fünf Jahre eine Weiterbildung für Fahrpersonal im gewerblichen Güterkraft- und Personenverkehr im Umfang von 35 Stunden vor.

Wir führen die Weiterbildungen im Winterhalbjahr durch. Dies hat sich bisher gut bewährt. In dieser Zeit planen wir alle 5 Module. 
Bitte melden Sie sich rechtzeitig dafür an. In einer Schulung sind maximal 25 Teilnehmer zugelassen. Wer einmal im Jahr teilnimmt hat nach 5 Jahren die Vorgaben erfüllt. 
Wir bieten keinen Wochenkurs an.
Sie haben diese Schulungen schon mehrfach besucht. Das ist uns klar, wir verwenden deshalb immer die aktuellen Lehrmittel. Sollten Sie Fragen haben sind wir bemüht diese zu beantworten.

Sie sind in Besitz eines Führerscheins C1, C1E, C, CE oder eines Führerscheins D1, D1E, D, DE und möchten damit gewerblich unterwegs sein? 
Das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) sieht regelmäßige Weiterbildungen in drei Kenntnisbereichen in einem Gesamtumfang von 35 Stunden vor (5 Module á 7 Stunden). Die Weiterbildung wird in so genannte Module aufgeteilt. Das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz BKrFQG und die Durchführungsverordnung BKrFQV kennen den Begriff Module nicht.

Die Verlage für Aus- und Weiterbildungen haben die Unterkenntnisbereiche in 5 Module eingeordnet. Dieser Begriff „Module“ hat sich im Sprachgebrauch bei den Teilnehmern und den Ausbildungsstätten etabliert.

Die Weiterbildungspflicht im Rahmen des BKrFQG gilt für alle, die ihre Fahrerlaubnis im C- und/ oder D-Klassenbereich zu gewerblichen Zwecken einsetzen. Bus- und Lkw-Fahrer:innen müssen sich folglich regelmäßig innerhalb eines 5-Jahres-Intervalls weiterbilden und dies nachweisen.  Der Nachweis wurde bisher in Papierform erbracht. Aktuell ist der Nachweis nur Digital zulässig.

Bisher war der Eintrag der Schlüsselzahl „95“ in Ihrem Lkw- oder Busführerschein notwendig. Seit der Inbetriebnahme des Berufskraftfahrerqualifikationsregisters (BQR) durch das Kraftfahrtbundesamt (KBA) ersetzt der Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) sukzessive die bisher im Führerschein eingetragene Schlüsselzahl „95“. Sie bekommen auf Antrag den FQN von ihrer Fahrerlaubnisbehörde ausgestellt. Dieser hat die Form des EU-Kartenführerscheins. Der FQN ist alle 5 Jahre neu zu beantragen. Sie müssen weiterhin wie in der Vergangenheit ihren Führerschein alle 5 Jahre verlängern. 

Liste der Kenntnisbereiche laut Anlage 1 der BKrFQV  

  1. Verbesserung des rationellen Fahrverhaltens auf der Grundlage der Sicherheitsregeln
  2. Anwendung der Vorschriften 
  3. Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit, Dienstleistung, Logistik 

1. Verbesserung des rationellen Fahrverhaltens auf der Grundlage der Sicherheitsregeln

Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE 1.1

1.1 Ziel: Kenntnis der Eigenschaften der kinematischen Kette für eine optimierte Nutzung, insbesondere:

  • Drehmomentkurven
  • Leistungskurven
  • spezifische Verbrauchskurven eines Motors
  • optimaler Nutzungsbereich des Drehzahlmessers und
  • optimaler Drehzahlbereich beim Schalten. 

1.2 Ziel: Kenntnis der technischen Merkmale und der Funktionsweise der Sicherheitsausstattung, um das Fahrzeug zu beherrschen, seinen Verschleiß möglichst gering zu halten und Fehlfunktionen vorzubeugen, insbesondere:

  • Grenzen des Einsatzes der Bremsanlagen und der Dauerbremsanlage
  • kombinierter Einsatz von Brems- und Dauerbremsanlage
  • bestes Verhältnis zwischen Geschwindigkeit und Getriebeübersetzung
  • Einsatz der Trägheit des Fahrzeugs
  • Einsatz der Bremsanlagen im Gefälle
  • Verhalten bei Defekten
  • Verwendung von elektronischen und mechanischen Geräten wie elektronisches Stabilitätsprogramm (ESP)
  • vorausschauende Notbremssysteme (AEBS)
  • Antiblockiersystem (ABS)
  • Traktionskontrollsysteme (TCS)
  • und Überwachungssysteme im Fahrzeug (IVMS) und –  andere zur Verwendung zugelassene Fahrerassistenz- oder Automatisierungssysteme. 

1.3 Ziel: Fähigkeit zur Optimierung des Kraftstoffverbrauchs, insbesondere:

  • Optimierung des Kraftstoffverbrauchs durch Anwendung der Kenntnisse gemäß den Nummern 1.1 und 1.2
  • Bedeutung der Antizipation des Verkehrsflusses
  • geeigneter Abstand zu anderen Fahrzeugen und Nutzung der Fahrzeugdynamik
  • konstante Geschwindigkeit
  • ausgeglichener Fahrstil und angemessener Reifendruck 
  • Kenntnis intelligenter Verkehrssysteme, die ein effizienteres Fahren und eine bessere Routenplanung ermöglichen. 

1.3a Ziel: Fähigkeit, Risiken im Straßenverkehr vorherzusehen, zu bewerten und sich daran anzupassen, insbesondere:

  • sich unterschiedlicher Straßen-, Verkehrs- und Witterungsbedingungen bewusst sein und sich daran anpassen
  • künftige Ereignisse vorhersehen
  • ermessen, welche Vorkehrungen für eine Fahrt bei außergewöhnlichen Witterungsbedingungen getroffen werden müssen
  • die Verwendung der damit verbundenen Sicherheitsausrüstung beherrschen und sich bewusst machen, wann eine Fahrt aufgrund extremer Witterungsbedingungen verschoben oder abgesagt werden muss
  • sich an Verkehrsrisiken anpassen, einschließlich gefährlicher Verhaltensweisen im Verkehr oder Ablenkung beim Fahren (durch die Nutzung elektronischer Geräte, Nahrungs- und Getränkeaufnahme usw.)
  • Gefahrensituationen erkennen, sich daran anpassen und den damit verbundenen Stress bewältigen, vor allem in Bezug auf Größe und Gewicht des Fahrzeugs und auf schwächere Verkehrsteilnehmer, beispielsweise Fußgänger, Radfahrer und motorisierte Zweiräder, und
  • mögliche Gefahrensituationen erkennen und korrekte Schlüsse ziehen, wie aus dieser potenziell gefährlichen Lage Situationen entstehen können, in denen Unfälle
  • möglicherweise nicht mehr vermieden werden können, sowie Maßnahmen auswählen und durchführen, durch die die Sicherheitsabstände so erhöht werden, dass ein Unfall noch vermieden werden kann, falls die potenziellen Gefahren auftreten sollten. 
Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE 

1.4 Ziel: Fähigkeit zur Sicherung der Ladung unter Anwendung der Sicherheitsvorschriften und durch richtige Benutzung des Fahrzeugs, insbesondere:

  • bei der Fahrt auf das Fahrzeug wirkende Kräfte
  • Einsatz der Getriebeübersetzung entsprechend der Belastung des Fahrzeugs und dem Fahrbahnprofil
  • Nutzung von Automatikgetrieben
  • Berechnung der Nutzlast eines Fahrzeugs oder einer Fahrzeugkombination
  • Berechnung des Nutzvolumens
  • Verteilung der Ladung
  • Auswirkungen der Überladung auf die Achse
  • Fahrzeugstabilität und Schwerpunkt
  • Arten von Verpackungen und Lastträgern
  • wichtigste Kategorien von Gütern, bei denen eine Ladungssicherung erforderlich ist
  • Feststell- und Verzurrtechniken
  • Verwendung der Zurrgurte
  • Überprüfung der Haltevorrichtungen
  • Einsatz des Umschlaggeräts und
  • Abdecken mit einer Plane und Entfernen der Plane.
Fahrerlaubnisklassen D1, D1E, D, DE 

1.5 Ziel: Fähigkeit zur Gewährleistung der Fahrgastsicherheit und des Fahrgastkomforts, insbesondere:

  • richtige Einschätzung der Längs- und Seitwärtsbewegungen des Fahrzeugs
  • rücksichtsvolles Verkehrsverhalten
  • Positionierung auf der Fahrbahn
  • sanftes Abbremsen; Beachtung der Überhänge
  • Nutzung spezifischer Infrastrukturen (öffentliche Verkehrsflächen, bestimmten Verkehrsteilnehmern vorbehaltene Verkehrswege)
  • angemessene Prioritätensetzung im Hinblick auf die sichere Steuerung des Fahrzeugs und die Erfüllung anderer dem Fahrer obliegenden Aufgaben
  • Umgang mit den Fahrgästen und
  • besondere Merkmale der Beförderung bestimmter Fahrgastgruppen (Menschen mit Behinderungen, Kinder). 

1.6 Ziel: Fähigkeit zur Sicherung der Ladung unter Anwendung der Sicherheitsvorschriften und durch richtige Benutzung des Fahrzeugs, insbesondere:

  • bei der Fahrt auf das Fahrzeug wirkende Kräfte
  • Einsatz der Getriebeübersetzung entsprechend der Belastung des Fahrzeugs und dem Fahrbahnprofil
  • Nutzung von Automatikgetrieben
  • Berechnung der Nutzlast eines Fahrzeugs oder einer Fahrzeugkombination
  • Verteilung der Ladung
  • Auswirkungen der Überladung auf die Achse und
    Fahrzeugstabilität und Schwerpunkt. 
2. Anwendung der Vorschriften Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE 

2.1 Ziel: Kenntnis der sozialrechtlichen Rahmenbedingungen und Vorschriften für den Kraftverkehr, insbesondere:

  • höchstzulässige Arbeitszeiten in der Verkehrsbranche
  • Grundsätze, Anwendung und Auswirkungen der Verordnungen (EG) Nr. 561/2006 und (EU) Nr. 165/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates
  • Sanktionen für den Fall, dass der Fahrtenschreiber nicht benutzt, falsch benutzt oder verfälscht wird und
  • Kenntnis der sozialrechtlichen Rahmenbedingungen für den Güter- oder Personenkraftverkehr: Rechte und Pflichten der Kraftfahrer im Bereich der Grundqualifikation und der Weiterbildung. 
Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE 

2.2 Ziel: Kenntnis der Vorschriften für den Güterkraftverkehr, insbesondere:

  • Beförderungsgenehmigungen
  • im Fahrzeug mitzuführende Dokumente
  • Fahrverbote für bestimmte Straßen
  • Straßenbenutzungsgebühren
  • Verpflichtungen im Rahmen der Musterverträge für die Güterbeförderung
  • Erstellen von Beförderungsdokumenten
  • Genehmigungen im internationalen Verkehr
  • Verpflichtungen im Rahmen des CMR (Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr)
  • Erstellen des internationalen Frachtbriefs
  • Überschreiten der Grenzen
  • Verkehrskommissionäre und
  • besondere Begleitdokumente für die Güter. 
Fahrerlaubnisklassen D1, D1E, D, DE 

2.3 Ziel: Kenntnis der Vorschriften für den Personenkraftverkehr, insbesondere:

  • Beförderung bestimmter Personengruppen
  • Sicherheitsausstattung in Bussen
  • Sicherheitsgurte und
  • Beladen des Fahrzeugs. 

3. Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit, Dienstleistung, Logistik 

Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE

3.1 Ziel: Sensibilisierung in Bezug auf Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle, insbesondere:

  • Typologie der Arbeitsunfälle in der Verkehrsbranche
  • Verkehrsunfallstatistiken
  • Beteiligung von Lastkraftwagen/Bussen und
  • menschliche, materielle und finanzielle Auswirkungen. 

3.2 Ziel: Fähigkeit, der Kriminalität und der Schleusung illegaler Einwanderer vorzubeugen, insbesondere:

  • allgemeine Informationen
  • Folgen für die Kraftfahrer
  • Vorbeugungsmaßnahmen
  • Checkliste für Überprüfungen und
  • Rechtsvorschriften betreffend die Verantwortung der Kraftverkehrsunternehmer. 

3.3 Ziel: Fähigkeit, Gesundheitsschäden vorzubeugen, insbesondere:

  • Grundsätze der Ergonomie: gesundheitsbedenkliche Bewegungen und Haltungen 
  • physische Kondition
  • Übungen für den Umgang mit Lasten und
  • individueller Schutz. 

3.4 Ziel: Sensibilisierung für die Bedeutung einer guten körperlichen und geistigen Verfassung, insbesondere:

  • Grundsätze einer gesunden und ausgewogenen Ernährung
  • Auswirkungen von Alkohol, Arzneimitteln oder jedem Stoff, der eine Änderung des Verhaltens bewirken kann
  • Symptome, Ursachen, Auswirkungen von Müdigkeit und Stress und
  • grundlegende Rolle des Zyklus von Aktivität/Ruhezeit. 

3.5 Ziel: Fähigkeit zu richtiger Einschätzung der Lage bei Notfällen, insbesondere:

  • Verhalten in Notfällen: Einschätzung der Lage
  • Vermeidung von Nachfolgeunfällen
  • Verständigung der Hilfskräfte
  • Bergung von Verletzten und Leistung erster Hilfe
  • Reaktion bei Brand
  • Evakuierung der Mitfahrer des LKW bzw. der Fahrgäste des Busses
  • Gewährleistung der Sicherheit aller Fahrgäste
  • Vorgehen bei Gewalttaten und
  • Grundprinzipien für die Erstellung der einvernehmlichen Unfallmeldung. 

3.6 Ziel: Fähigkeit zu einem Verhalten, das zu einem positiven Image des Unternehmens beiträgt, insbesondere:

  • Verhalten des Kraftfahrers und Ansehen des Unternehmens: Bedeutung der Qualität der Leistung des Kraftfahrers für das Unternehmen
  • unterschiedliche Rollen des Kraftfahrers
  • unterschiedliche Gesprächspartner des Kraftfahrers
  • Wartung des Fahrzeugs
  • Arbeitsorganisation und
  • kommerzielle und finanzielle Konsequenzen eines Rechtsstreits. 
Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE 

3.7 Ziel: Kenntnis des wirtschaftlichen Umfelds des Güterkraftverkehrs und der Marktordnung, insbesondere:

  • Kraftverkehr im Verhältnis zu bestimmten Verkehrsmitteln (Wettbewerb, Verlader)
  • unterschiedliche Tätigkeiten im Kraftverkehr (gewerblicher Güterverkehr, Werkverkehr, Transporthilfstätigkeiten)
  • Organisation der wichtigsten Arten von Verkehrsunternehmen oder Transporthilfstätigkeiten, –  unterschiedliche Spezialisierungen (Tankwagen, temperaturgeführte Transporte, gefährliche Güter, Tiertransporte usw.) und –  Weiterentwicklung der Branche (Diversifizierung des Leistungsangebots, Huckepackverkehr, Subunternehmer usw.). 

Fahrerlaubnisklassen D1, D1E, D, DE 

3.8 Ziel: Kenntnis des wirtschaftlichen Umfelds des Personenkraftverkehrs und der Marktordnung, insbesondere:

  • Personenkraftverkehr im Verhältnis zu den verschiedenen Verkehrsmitteln zur Beförderung von Personen (Bahn, Personenkraftwagen)
  • unterschiedliche Tätigkeiten im Personenkraftverkehr
  • Sensibilisierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
  • Überschreiten der Grenzen (internationaler Personenkraftverkehr) und
  • Organisation der wichtigsten Arten von Unternehmen im Personenkraftverkehr.

FAHRSCHULE LEMPE

Andreas Lempe
Bahnhofstraße 37a
04758 Oschatz

Mobil: 0160 3381569

kontakt@fahrschule-lempe.de
www.fahrschule-lempe.de

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Anschrift
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Telefon
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Anmeldung

Donnerstag
von 16.30 Uhr bis 18.00 Uhr
oder nach Vereinbarung.

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