Rechtzeitig den alten Führerschein umschreiben lassen!
Bis zum 19. Januar 2033 müssen alle alten Führerscheine in die neuen EU-weit gültigen Scheckkarten Führerschein umgeschrieben werden, damit diese auch weiterhin gültig sind.
Führerschein-Umtausch
Ein Motorrad- und/oder Autoführerschein muss umgetauscht werden, wenn dieser vor dem 19.01.2013 erworben wurde. Das regelt die entsprechende EU-Richtline. Um den Umtausch von rund 43 Millionen Führerscheinen zu meistern, wurde eine Staffelung beschlossen.
Folgende Fristen sind zu beachten
Staffelung nach Geburtsjahr
Geburtsjahrgänge 1953-1958
Geburtsjahrgänge 1959-1964
Geburtsjahrgänge 1959-1964
Geburtsjahrgänge 1965-1970
Geburtsjahrgänge 1971-
bis zum 19.01.2022
bis zum 19.01.2023
bis zum 19.01.2023
bis zum 19.01.2024
bis zum 19.01.2025
Staffelung nach Ausstellungsjahr
Ausstellungsjahre 2002-2004
Ausstellungsjahre 2005-2007
Ausstellungsjahre 2008
Ausstellungsjahre 2009
Ausstellungsjahre 2010
Ausstellungsjahre 2011
Ausstellungsjahre 2012-18.01.2013
bis zum 19.01.2027
bis zum 19.01.2028
bis zum 19.01.2029
bis zum 19.01.2030
bis zum 19.01.2031
bis zum 19.01.2032
bis zum 19.01.2033
Welche Unterlagen sind notwendig?
Personalausweis oder Reisepass sowie ein biometrisches Passfoto